Kommunale Anfrage

Kommunen können behördliche Planvorhaben über das BIL-Portal den dort organisierten Leitungsbetreibern, den BIL Netzwerkpartner, zugänglich machen. Die Betreiber können bei ermittelter Zuständigkeit alle Daten und Unterlagen zu einem Planverfahren über das BIL-Portal abrufen und darüber ihre Stellungnahme abgeben. Die behördlichen Planvorhaben können auch aus lokalen und bundesweit verfügbaren Beteiligungsportalen stammen (z. B. tetraeder.com gmbh, Dortmund).
Der BIL-Anfragetyp „behördliche Planung“ erlaubt die Abfrage von mehreren Anfrageflächen zur Abbildung von Bebauungsflächen zusammen mit Ausgleichsflächen zu Ersatzmaßnahmen. Außerdem gestattet dieser Planungstyp die Eingabe von großen Anfragefläche von >20 km² .
Der anfragenden Kommune wird die Zuständigkeit der BIL-Netzwerkpartner, als Liste der zuständigen bzw. nicht zuständigen BIL-Betreiber angezeigt.
Seit Juli 2020 existiert die Schnittstelle zwischen dem BIL-Portal und dem tetraeder-Portal Planungsinformations- und Beteiligungsserver (PB). Darüber können Kommunen nun direkt die BIL Netzwerkpartner in ihren Planungsprozess miteinbeziehen. Diese Betreiber erhalten somit über diese Verbindung nun auch die Anfragen aus der Online-Beteiligung in der Bauleitplanung standardisiert und über einen Kommunikationskanal.
Und wie genau das funktioniert, können Sie sich hier anschauen.